Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht innerhalb einer Organisation die Einhaltung der DSGVO, berät den Verantwortlichen und ist Ansprechpartner für betroffene Personen sowie Aufsichtsbehörden. Die Bestellung ist nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
| Kriterium | Pflicht? |
|---|---|
| In der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst | Ja (§ 38 BDSG) |
| Kerntätigkeit besteht in umfangreicher, regelmäßiger und systematischer Überwachung | Ja, unabhängig von der Mitarbeiterzahl |
| Kerntätigkeit ist umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien | Ja, unabhängig von der Mitarbeiterzahl |
| Kleiner Onlineshop oder Blog ohne diese Merkmale | In der Regel nein |
Aufgaben im Überblick
Der Datenschutzbeauftragte informiert und berät, überwacht die Einhaltung der DSGVO, wirkt bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung mit und ist zentraler Kontaktpunkt für die zuständige Aufsichtsbehörde.
Intern oder extern?
Ein Datenschutzbeauftragter kann als eigener Mitarbeiter intern bestellt werden oder als externer Dienstleister tätig sein. Beide Varianten sind zulässig, solange die Person über ausreichende Fachkunde verfügt und keinem Interessenkonflikt mit ihrer sonstigen Tätigkeit unterliegt.
Für die meisten kleinen Webseiten nicht nötig
Die meisten kleinen Onlineshops, Blogs oder Freelancer-Seiten erreichen die Schwellenwerte nicht und brauchen keinen Datenschutzbeauftragten. Eine Datenschutzerklärung und die Einhaltung der übrigen DSGVO-Pflichten bleiben aber trotzdem verpflichtend.
Besonderer Kündigungsschutz
Ein bestellter Datenschutzbeauftragter genießt nach § 38 Abs. 2 BDSG einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz, ähnlich wie andere betriebliche Funktionsträger. Das soll die unabhängige Ausübung der Kontrollfunktion absichern, ohne Furcht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Freiwillige Bestellung ist möglich
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein Unternehmen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, etwa um Kunden und Geschäftspartnern zusätzliches Vertrauen zu signalisieren. Eine freiwillig getroffene Bestellung unterliegt anschließend denselben Regeln wie eine verpflichtende, einschließlich der Meldung an die Aufsichtsbehörde.
Wer unsicher ist, ob die Schwellenwerte erreicht sind, kann die Mitarbeiterzahl und die Art der Kerntätigkeit einmal jährlich neu prüfen, da sich diese Werte mit dem Wachstum eines Unternehmens ändern können.
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Häufige Fragen zu datenschutzbeauftragter
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.