Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind laut Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das reicht von offensichtlichen Angaben wie Name und Geburtsdatum bis zu technischen Kennungen wie einer IP-Adresse, sobald sich damit eine Person zuordnen lässt.
Typische Beispiele auf Webseiten
| Datum | Wo es typischerweise anfällt |
|---|---|
| Name und E-Mail-Adresse | Kontaktformular, Newsletter, Konto |
| IP-Adresse | Server-Logfiles, Analyse-Tools |
| Bestell- und Zahlungsdaten | Onlineshop-Checkout |
| Benutzername und Passwort-Hash | Login-Bereich, Forum |
| Cookie-ID | Tracking- und Marketing-Cookies |
Besondere Kategorien
Daten über Gesundheit, Religion, politische Meinung, sexuelle Orientierung oder biometrische Merkmale gelten als besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO und unterliegen strengeren Regeln. Für gewöhnliche Webseiten spielt das selten eine Rolle, außer bei speziellen Formularen mit Gesundheitsangaben.
Wann sind Daten nicht mehr personenbezogen?
Erst wenn eine Zuordnung zu einer Person mit angemessenem Aufwand dauerhaft ausgeschlossen ist, gelten Daten als anonym und fallen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO. Bloß pseudonymisierte Daten, etwa mit einer internen Kundennummer statt eines Namens, bleiben dagegen personenbezogen.
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Häufige Fragen zu personenbezogene daten
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.