Grundbegriffe 1 Min. Lesezeit

Personenbezogene Daten

⚖️
Rechtsgrundlage Art. 4 Nr. 1 DSGVO
🧑
Was Informationen über eine identifizierbare Person
📋
Beispiele Name, E-Mail, IP-Adresse
Lesehilfe:

Personenbezogene Daten sind laut Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das reicht von offensichtlichen Angaben wie Name und Geburtsdatum bis zu technischen Kennungen wie einer IP-Adresse, sobald sich damit eine Person zuordnen lässt.

Typische Beispiele auf Webseiten

Datum Wo es typischerweise anfällt
Name und E-Mail-Adresse Kontaktformular, Newsletter, Konto
IP-Adresse Server-Logfiles, Analyse-Tools
Bestell- und Zahlungsdaten Onlineshop-Checkout
Benutzername und Passwort-Hash Login-Bereich, Forum
Cookie-ID Tracking- und Marketing-Cookies

Besondere Kategorien

Daten über Gesundheit, Religion, politische Meinung, sexuelle Orientierung oder biometrische Merkmale gelten als besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO und unterliegen strengeren Regeln. Für gewöhnliche Webseiten spielt das selten eine Rolle, außer bei speziellen Formularen mit Gesundheitsangaben.

Wann sind Daten nicht mehr personenbezogen?

Erst wenn eine Zuordnung zu einer Person mit angemessenem Aufwand dauerhaft ausgeschlossen ist, gelten Daten als anonym und fallen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO. Bloß pseudonymisierte Daten, etwa mit einer internen Kundennummer statt eines Namens, bleiben dagegen personenbezogen.

📋
Merksatz. Im Zweifel gilt eine Angabe als personenbezogen, sobald sie sich, ggf. in Kombination mit anderen Angaben, auf eine Person zurückführen lässt.
💡
Praktisch. Ein vollständiges kopierbares Muster passend zu deinem Webseitentyp findest du unter Muster nach Webseitentyp.
Direkt umsetzen

Richtig in deine Datenschutzerklärung übernehmen

Unsere Muster-Datenschutzerklärungen enthalten diesen Begriff bereits korrekt formuliert, fertig zum Kopieren.

Muster ansehen →
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu personenbezogene daten

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Zählt eine E-Mail-Adresse als personenbezogenes Datum?
Ja, sobald sie sich auf eine identifizierbare Person bezieht, auch eine geschäftliche Adresse mit Namen.
Sind anonymisierte Daten noch personenbezogen?
Nein, echte Anonymisierung entfernt jeden Personenbezug unwiderruflich. Pseudonymisierte Daten bleiben dagegen personenbezogen, da eine Zuordnung mit zusätzlichem Wissen möglich bleibt.