Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten des Abmahnenden zu tragen. Im Datenschutzkontext betreffen Abmahnungen häufig fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen sowie rechtswidrige Cookie-Banner.
Typische Auslöser
| Fehler | Beispiel |
|---|---|
| Fehlende Datenschutzerklärung | Webseite verarbeitet Daten, ohne überhaupt eine Erklärung bereitzustellen |
| Veraltete Datenschutzerklärung | Erwähntes Tool wird gar nicht mehr genutzt, oder ein neues fehlt |
| Unwirksamer Cookie-Banner | Nur eine “Akzeptieren”-Schaltfläche, keine gleichwertige Ablehnen-Option |
| Fehlendes Impressum | Nicht direkt datenschutzrechtlich, tritt aber häufig zusammen mit Datenschutzmängeln auf |
Wer mahnt ab?
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht kommen häufig von Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden. Datenschutzrechtliche Verstöße können außerdem direkt bei einer Aufsichtsbehörde gemeldet werden, die dann eigenständig prüft und sanktioniert, unabhängig von einer zivilrechtlichen Abmahnung.
Wie auf eine Abmahnung reagieren?
Unterschreibe eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, sie bindet dich häufig langfristig und mit Vertragsstrafe. Behebe zunächst den gerügten Mangel, etwa durch eine vollständige Datenschutzerklärung, und lasse die Abmahnung selbst juristisch prüfen.
Vorbeugen ist einfacher als reagieren
Die meisten Abmahngründe lassen sich vermeiden, indem die Datenschutzerklärung regelmäßig mit den tatsächlich eingesetzten Tools abgeglichen wird. Ein vollständiges Muster nach Webseitentyp hilft, von Anfang an keine wichtigen Abschnitte zu vergessen.
Verhältnis zum Bußgeld einer Aufsichtsbehörde
Eine Abmahnung und ein behördliches Bußgeld sind zwei unabhängige Verfahren, die parallel nebeneinander stehen können. Eine erledigte Abmahnung schützt nicht automatisch vor einer zusätzlichen Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, und umgekehrt ersetzt eine behördliche Prüfung keine zivilrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber.
Manche Anbieter verschicken massenhaft nahezu gleichlautende Abmahnungen zu kleineren Formfehlern, ein Hinweis darauf, dass die Prüfung durch einen Fachanwalt sich lohnt, bevor voreilig gezahlt oder unterschrieben wird.
Richtig in deine Datenschutzerklärung übernehmen
Unsere Muster-Datenschutzerklärungen enthalten diesen Begriff bereits korrekt formuliert, fertig zum Kopieren.
Häufige Fragen zu abmahnung
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.