Aufsichtsbehörde
Eine Aufsichtsbehörde ist die staatliche Stelle, die in einem EU-Mitgliedstaat die Einhaltung der DSGVO überwacht, Beschwerden von betroffenen Personen bearbeitet und Verstöße mit Bußgeldern sanktionieren kann. In Deutschland ist die Zuständigkeit auf die Bundesländer verteilt, jedes Bundesland hat eine eigene Landesdatenschutzbehörde.
Aufgaben der Aufsichtsbehörde
| Aufgabe | Beispiel |
|---|---|
| Beschwerden bearbeiten | Prüft Meldungen betroffener Personen zu vermuteten Verstößen |
| Untersuchungen durchführen | Kann Auskünfte verlangen und Prüfungen vor Ort vornehmen |
| Sanktionen verhängen | Verwarnung, Anordnung oder Bußgeld nach Art. 83 DSGVO |
| Beratung anbieten | Informiert Verantwortliche über ihre Pflichten |
Wann wenden sich Besucher an eine Aufsichtsbehörde?
Bekommt eine betroffene Person auf eine Auskunftsanfrage keine oder eine unzureichende Antwort, oder vermutet sie eine unrechtmäßige Verarbeitung, kann sie sich jederzeit kostenlos mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, unabhängig von anderen rechtlichen Schritten.
Zuständigkeit bestimmen
In der Regel ist die Behörde am Sitz des Verantwortlichen zuständig. Betroffene können sich aber auch an die Behörde ihres eigenen Wohnorts wenden, die den Fall dann an die zuständige Stelle weiterleitet.
In der Datenschutzerklärung erwähnen
Jede Datenschutzerklärung sollte auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde hinweisen, meist im Abschnitt zu den Rechten der betroffenen Person. Ein konkreter Name muss nicht zwingend genannt werden, ein Verweis auf das Recht selbst genügt.
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden
Ist ein Verantwortlicher in mehreren EU-Ländern tätig, arbeiten die zuständigen Aufsichtsbehörden nach dem sogenannten One-Stop-Shop-Prinzip zusammen: Eine federführende Behörde koordiniert den Fall mit den übrigen betroffenen Behörden, damit ein grenzüberschreitender Verstoß nicht in jedem Land einzeln geprüft werden muss.
Kein Ersatz für gerichtlichen Rechtsschutz
Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde schließt den Weg vor Gericht nicht aus. Betroffene Personen können beide Wege parallel oder nacheinander nutzen, je nachdem, welches Ergebnis sie anstreben.
Auch Website-Betreiber selbst können sich mit allgemeinen Fragen an ihre Aufsichtsbehörde wenden, etwa zur Einordnung einer neuen Verarbeitung, viele Landesbehörden bieten dafür eine eigene Beratungsstelle an.
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Häufige Fragen zu aufsichtsbehörde
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.