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Datenschutzbeauftragter

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Rechtsgrundlage Art. 37-39 DSGVO, § 38 BDSG
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Was Interne oder externe Kontroll- und Beratungsfunktion
Pflicht? Nur ab bestimmten Schwellenwerten
Lesehilfe:

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht innerhalb einer Organisation die Einhaltung der DSGVO, berät den Verantwortlichen und ist Ansprechpartner für betroffene Personen sowie Aufsichtsbehörden. Die Bestellung ist nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Kriterium Pflicht?
In der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst Ja (§ 38 BDSG)
Kerntätigkeit besteht in umfangreicher, regelmäßiger und systematischer Überwachung Ja, unabhängig von der Mitarbeiterzahl
Kerntätigkeit ist umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien Ja, unabhängig von der Mitarbeiterzahl
Kleiner Onlineshop oder Blog ohne diese Merkmale In der Regel nein

Aufgaben im Überblick

Der Datenschutzbeauftragte informiert und berät, überwacht die Einhaltung der DSGVO, wirkt bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung mit und ist zentraler Kontaktpunkt für die zuständige Aufsichtsbehörde.

Intern oder extern?

Ein Datenschutzbeauftragter kann als eigener Mitarbeiter intern bestellt werden oder als externer Dienstleister tätig sein. Beide Varianten sind zulässig, solange die Person über ausreichende Fachkunde verfügt und keinem Interessenkonflikt mit ihrer sonstigen Tätigkeit unterliegt.

Für die meisten kleinen Webseiten nicht nötig

Die meisten kleinen Onlineshops, Blogs oder Freelancer-Seiten erreichen die Schwellenwerte nicht und brauchen keinen Datenschutzbeauftragten. Eine Datenschutzerklärung und die Einhaltung der übrigen DSGVO-Pflichten bleiben aber trotzdem verpflichtend.

Besonderer Kündigungsschutz

Ein bestellter Datenschutzbeauftragter genießt nach § 38 Abs. 2 BDSG einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz, ähnlich wie andere betriebliche Funktionsträger. Das soll die unabhängige Ausübung der Kontrollfunktion absichern, ohne Furcht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Freiwillige Bestellung ist möglich

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein Unternehmen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen, etwa um Kunden und Geschäftspartnern zusätzliches Vertrauen zu signalisieren. Eine freiwillig getroffene Bestellung unterliegt anschließend denselben Regeln wie eine verpflichtende, einschließlich der Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Wer unsicher ist, ob die Schwellenwerte erreicht sind, kann die Mitarbeiterzahl und die Art der Kerntätigkeit einmal jährlich neu prüfen, da sich diese Werte mit dem Wachstum eines Unternehmens ändern können.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu datenschutzbeauftragter

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Brauche ich als Einzelunternehmer einen Datenschutzbeauftragten?
In den meisten Fällen nein, außer deine Kerntätigkeit besteht in umfangreicher Überwachung oder der Verarbeitung besonderer Datenkategorien.
Muss ich einen bestellten Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde melden?
Ja, Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.