Rechtsgrundlagen 1 Min. Lesezeit

Verantwortlicher

⚖️
Rechtsgrundlage Art. 4 Nr. 7 DSGVO
📄
Was Bestimmt Zweck und Mittel der Verarbeitung
🏢
Wer Meist der Website-Betreiber selbst
Lesehilfe:

Der Verantwortliche ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Person oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Bei einer Webseite ist das in der Regel der Betreiber selbst, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt.

Pflichten des Verantwortlichen

Pflicht Beispiel
Transparenz Datenschutzerklärung bereitstellen
Rechtsgrundlage sichern Für jede Verarbeitung Art. 6 DSGVO prüfen
Betroffenenrechte gewährleisten Auf Auskunfts- und Löschanfragen reagieren
Sicherheit gewährleisten Technische und organisatorische Maßnahmen

Verantwortlicher versus Auftragsverarbeiter

Wer selbst entscheidet, wofür und wie Daten verarbeitet werden, ist Verantwortlicher. Wer nur nach Weisung eines anderen tätig wird, ist Auftragsverarbeiter. Ein SaaS-Anbieter kann beides zugleich sein: Verantwortlicher für eigene Kundendaten, Auftragsverarbeiter für Daten, die seine Kunden über das Produkt selbst einpflegen.

Gemeinsame Verantwortlichkeit

Entscheiden zwei Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel, etwa bei einer gemeinsam betriebenen Kampagnenseite, spricht man von gemeinsamer Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO. Die Beteiligten müssen dann vertraglich regeln, wer welche Pflichten übernimmt.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu verantwortlicher

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Kann eine Webseite mehrere Verantwortliche haben?
Ja, das nennt man gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO). Dann müssen die Beteiligten die Aufgaben vertraglich klar aufteilen.
Bin ich als Privatperson mit Blog auch Verantwortlicher?
Ja, sobald du personenbezogene Daten verarbeitest, etwa über Kommentare oder einen Newsletter, giltst du als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.