Verantwortlicher
Der Verantwortliche ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Person oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Bei einer Webseite ist das in der Regel der Betreiber selbst, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt.
Pflichten des Verantwortlichen
| Pflicht | Beispiel |
|---|---|
| Transparenz | Datenschutzerklärung bereitstellen |
| Rechtsgrundlage sichern | Für jede Verarbeitung Art. 6 DSGVO prüfen |
| Betroffenenrechte gewährleisten | Auf Auskunfts- und Löschanfragen reagieren |
| Sicherheit gewährleisten | Technische und organisatorische Maßnahmen |
Verantwortlicher versus Auftragsverarbeiter
Wer selbst entscheidet, wofür und wie Daten verarbeitet werden, ist Verantwortlicher. Wer nur nach Weisung eines anderen tätig wird, ist Auftragsverarbeiter. Ein SaaS-Anbieter kann beides zugleich sein: Verantwortlicher für eigene Kundendaten, Auftragsverarbeiter für Daten, die seine Kunden über das Produkt selbst einpflegen.
Gemeinsame Verantwortlichkeit
Entscheiden zwei Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel, etwa bei einer gemeinsam betriebenen Kampagnenseite, spricht man von gemeinsamer Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO. Die Beteiligten müssen dann vertraglich regeln, wer welche Pflichten übernimmt.
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Häufige Fragen zu verantwortlicher
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.