Drittlandtransfer
Ein Drittlandtransfer liegt vor, wenn personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden, etwa wenn ein genutzter Cloud-Dienst Server in den USA betreibt. Die DSGVO stellt für solche Übermittlungen in Art. 44 bis 49 zusätzliche Anforderungen auf, weil das Schutzniveau außerhalb der EU nicht automatisch gleichwertig ist.
Rechtliche Absicherung
| Instrument | Wann geeignet |
|---|---|
| Angemessenheitsbeschluss | Für Länder, die die EU-Kommission als sicher eingestuft hat |
| Standardvertragsklauseln | Bei einzelnen Anbietern ohne Angemessenheitsbeschluss |
| Ausdrückliche Einwilligung | Für konkrete Einzelfälle, seltener geeignet für laufende Dienste |
Typische Praxisfälle
Nutzt du ein US-amerikanisches Analyse-Tool, einen E-Mail-Marketing-Dienst mit Servern außerhalb der EU, oder eine Support-Software mit internationaler Infrastruktur, prüfe jeweils, welches Absicherungsinstrument der Anbieter einsetzt und erwähne den Drittlandtransfer in deiner Datenschutzerklärung.
Was in der Erklärung stehen sollte
Nenne den betroffenen Dienst, das Zielland, sowie das eingesetzte Absicherungsinstrument. Eine bloße Formulierung “Daten können außerhalb der EU verarbeitet werden” ohne weitere Angaben genügt den Transparenzpflichten meist nicht.
Richtig in deine Datenschutzerklärung übernehmen
Unsere Muster-Datenschutzerklärungen enthalten diesen Begriff bereits korrekt formuliert, fertig zum Kopieren.
Häufige Fragen zu drittlandtransfer
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.