Rechtsgrundlagen 1 Min. Lesezeit

Einwilligung

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Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO
Merkmale Freiwillig, spezifisch, informiert
↩️
Widerrufbar? Jederzeit, ohne Angabe von Gründen
Lesehilfe:

Die Einwilligung ist eine der sechs Rechtsgrundlagen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Nach der Definition in Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss sie freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich abgegeben werden, etwa durch eine eindeutige bestätigende Handlung wie das aktive Setzen eines Häkchens.

Merkmale einer wirksamen Einwilligung

Merkmal Bedeutung
Freiwillig Keine Kopplung an eine an sich unabhängige Leistung
Spezifisch Für jeden Zweck einzeln, nicht pauschal
Informiert Vorherige klare Information über die Verarbeitung
Aktiv Kein vorausgefülltes Häkchen, kein bloßes Schweigen

Widerruf

Eine erteilte Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, und der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Erteilung. Bereits erfolgte Verarbeitungen vor dem Widerruf bleiben rechtmäßig.

Wann braucht man keine Einwilligung?

Beruht eine Verarbeitung auf einer Vertragserfüllung, einer gesetzlichen Pflicht oder einem berechtigten Interesse, ist keine gesonderte Einwilligung nötig. Deshalb erfordert etwa eine Bestellabwicklung im Onlineshop meist keine separate Einwilligung, ein Marketing-Cookie dagegen schon.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu einwilligung

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Zählt ein vorausgefülltes Häkchen als Einwilligung?
Nein. Eine gültige Einwilligung erfordert eine aktive Handlung; ein bereits gesetztes Häkchen erfüllt das nicht.
Kann ich eine Einwilligung mündlich einholen?
Rechtlich möglich, aber schwer nachweisbar. Praktisch dokumentierst du Einwilligungen besser schriftlich oder digital mit Zeitstempel.