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Drittlandtransfer

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Rechtsgrundlage Art. 44-49 DSGVO
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Was Datenübermittlung außerhalb der EU/EWR
🛡️
Absicherung Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln
Lesehilfe:

Ein Drittlandtransfer liegt vor, wenn personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden, etwa wenn ein genutzter Cloud-Dienst Server in den USA betreibt. Die DSGVO stellt für solche Übermittlungen in Art. 44 bis 49 zusätzliche Anforderungen auf, weil das Schutzniveau außerhalb der EU nicht automatisch gleichwertig ist.

Rechtliche Absicherung

Instrument Wann geeignet
Angemessenheitsbeschluss Für Länder, die die EU-Kommission als sicher eingestuft hat
Standardvertragsklauseln Bei einzelnen Anbietern ohne Angemessenheitsbeschluss
Ausdrückliche Einwilligung Für konkrete Einzelfälle, seltener geeignet für laufende Dienste

Typische Praxisfälle

Nutzt du ein US-amerikanisches Analyse-Tool, einen E-Mail-Marketing-Dienst mit Servern außerhalb der EU, oder eine Support-Software mit internationaler Infrastruktur, prüfe jeweils, welches Absicherungsinstrument der Anbieter einsetzt und erwähne den Drittlandtransfer in deiner Datenschutzerklärung.

Was in der Erklärung stehen sollte

Nenne den betroffenen Dienst, das Zielland, sowie das eingesetzte Absicherungsinstrument. Eine bloße Formulierung “Daten können außerhalb der EU verarbeitet werden” ohne weitere Angaben genügt den Transparenzpflichten meist nicht.

💡
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu drittlandtransfer

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Zählen US-Cloud-Dienste als Drittlandtransfer?
Häufig ja, sobald Server außerhalb der EU/EWR stehen oder ein US-Unternehmen Zugriff hat. Prüfe die Absicherung des jeweiligen Anbieters.
Reicht ein Angemessenheitsbeschluss immer aus?
Er vereinfacht die Übermittlung erheblich, ersetzt aber nicht die generelle Prüfung, ob die Übermittlung überhaupt erforderlich ist.