Recht auf Widerspruch
Das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO erlaubt einer betroffenen Person, einer auf berechtigtes Interesse oder auf öffentliches Interesse gestützten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen ihrer besonderen Situation zu widersprechen. Bei Direktwerbung gilt ein Widerspruchsrecht sogar ohne besondere Begründung.
Wann greift das Widerspruchsrecht?
| Rechtsgrundlage der Verarbeitung | Widerspruch möglich? |
|---|---|
| Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) | Ja, mit Begründung aus besonderer Situation |
| Direktwerbung | Ja, jederzeit ohne Begründung |
| Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) | Nein, Widerspruch nicht vorgesehen |
| Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) | Nein, hier gilt stattdessen der Widerruf |
Folgen eines Widerspruchs
Nach einem wirksamen Widerspruch muss der Verantwortliche die Verarbeitung einstellen, außer er kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Unterschied zum Widerruf der Einwilligung
Ein Widerspruch betrifft Verarbeitungen auf Basis eines berechtigten Interesses. Beruht die Verarbeitung dagegen auf einer Einwilligung, spricht man vom Widerruf, nicht vom Widerspruch. Beide Wege führen aber zum selben Ergebnis: Die Verarbeitung muss ab diesem Zeitpunkt enden.
Praxisbeispiel
Ein Newsletter-Abonnent, der ursprünglich über ein berechtigtes Interesse an Bestandskundenwerbung angeschrieben wird, widerspricht dieser Werbung. Der Versand an diese Person muss ab sofort eingestellt werden, ohne dass eine weitere Begründung geprüft werden muss.
Wie ein Widerspruch geltend gemacht wird
Ein Widerspruch ist formfrei möglich, am einfachsten per E-Mail oder über ein bereitgestelltes Kontaktformular. Eine Begründung ist nur bei Verarbeitungen auf Basis eines berechtigten Interesses nötig, nicht bei einem Widerspruch gegen Direktwerbung.
Reaktionsfrist für den Verantwortlichen
Eine feste gesetzliche Frist für die Reaktion auf einen Widerspruch nennt die DSGVO nicht ausdrücklich, in der Praxis orientiert sich die Bearbeitung aber an der Monatsfrist, die auch für andere Betroffenenrechte wie das Auskunftsrecht gilt.
So gehst du mit einem Widerspruch um
Widerspricht jemand einer auf berechtigtes Interesse gestützten Verarbeitung, prüfst du in dieser Reihenfolge, wie du reagierst.
- Rechtsgrundlage prüfen. Stelle fest, ob die betroffene Verarbeitung tatsächlich auf einem berechtigten Interesse oder auf Direktwerbung beruht.
- Verarbeitung vorläufig stoppen. Stelle die betroffene Verarbeitung ein, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
- Zwingende Gründe abwägen. Prüfe, ob zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen, die die Interessen der betroffenen Person eindeutig überwiegen.
- Entscheidung mitteilen. Teile der betroffenen Person mit, dass die Verarbeitung eingestellt wurde, oder begründe nachvollziehbar, warum sie fortgesetzt wird.
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Häufige Fragen zu recht auf widerspruch
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.