Rechte & Verfahren 2 Min. Lesezeit

Auskunftsrecht

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Rechtsgrundlage Art. 15 DSGVO
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Was Recht auf Kopie der gespeicherten Daten
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Frist Ein Monat, verlängerbar um zwei Monate
Lesehilfe:

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO erlaubt jeder betroffenen Person, vom Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, und wenn ja, eine Kopie dieser Daten sowie Informationen zu Zweck, Empfängern und Speicherdauer zu erhalten.

Was zur Auskunft gehört

Angabe Beispiel
Verarbeitungszwecke Bestellabwicklung, Newsletter-Versand
Kategorien der Daten Kontaktdaten, Bestellhistorie
Empfänger Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister
Speicherdauer Konkrete Frist oder die Kriterien dafür
Herkunft Sofern nicht direkt bei der Person erhoben

Frist und Kosten

Die Antwort muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats erfolgen; bei komplexen Anfragen ist eine Verlängerung um zwei weitere Monate möglich, sofern dies rechtzeitig mitgeteilt wird. Die erste Auskunft ist kostenlos, weitere Kopien können angemessen in Rechnung gestellt werden.

Praxisbeispiel

Ein Onlineshop-Kunde fragt an, welche Daten über ihn gespeichert sind. Der Betreiber stellt eine Übersicht aller Bestellungen, Kontaktdaten und der genutzten Zahlungsart zusammen, benennt die eingebundenen Dienstleister und beantwortet die Anfrage innerhalb weniger Wochen.

Wie eine Anfrage gestellt wird

Eine Auskunftsanfrage ist formfrei möglich, meist reicht eine kurze E-Mail an die in der Datenschutzerklärung genannte Kontaktadresse. Eine Begründung muss die anfragende Person nicht liefern, das Recht steht ihr unabhängig von einem konkreten Anlass zu.

Identität prüfen, aber nicht übertreiben

Ein Verantwortlicher darf sich vergewissern, dass die Anfrage tatsächlich von der betroffenen Person selbst stammt, etwa über die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse. Das Verlangen zusätzlicher Ausweiskopien oder unnötiger Angaben ist dagegen unverhältnismäßig und sollte auf begründete Zweifelsfälle beschränkt bleiben.

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Praktisch. Ein vollständiges kopierbares Muster passend zu deinem Webseitentyp findest du unter Muster nach Webseitentyp.

So bearbeitest du eine Auskunftsanfrage

Bittet jemand um Einsicht in seine Daten, arbeitest du diese Schritte innerhalb eines Monats ab.

  1. Identität prüfen. Stelle sicher, dass die anfragende Person tatsächlich ist, wer sie vorgibt zu sein, am einfachsten über eine bereits bekannte E-Mail-Adresse oder ein Konto.
  2. Alle Systeme durchsuchen. Prüfe CRM, E-Mail, Buchhaltung und Backups auf alle gespeicherten Daten der Person.
  3. Übersicht zusammenstellen. Erstelle eine Kopie der Daten mit Angaben zu Zweck, Empfängern, Speicherdauer und Herkunft.
  4. Innerhalb eines Monats antworten. Antworte kostenlos innerhalb eines Monats; bei komplexen Anfragen darfst du um zwei weitere Monate verlängern, wenn du das rechtzeitig mitteilst.
  5. Bearbeitung dokumentieren. Halte fest, wann die Anfrage einging, was du mitgeteilt hast und wann, damit du deine Bearbeitung nachweisen kannst.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu auskunftsrecht

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Muss ich eine Auskunft kostenlos erteilen?
Ja, die erste Auskunft ist kostenlos. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen darf eine angemessene Gebühr verlangt werden.
Muss ich jede Quelle meiner Daten nennen?
Ja, sofern die Herkunft der Daten bekannt ist, gehört sie zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO.