Recht auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO erlaubt einer betroffenen Person, die sie betreffenden Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen.
Wann greift das Recht?
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Rechtsgrundlage Einwilligung oder Vertrag | Nur bei diesen beiden Grundlagen anwendbar |
| Automatisierte Verarbeitung | Rein manuelle Papierakten sind ausgenommen |
| Von der Person selbst bereitgestellte Daten | Keine vom Verantwortlichen abgeleiteten Auswertungen |
Was in der Praxis übertragen wird
Typische Beispiele sind Kontodaten eines Kundenkontos, hochgeladene Profildaten oder eine Bestellhistorie im Onlineshop. Nicht erfasst sind dagegen Daten, die der Verantwortliche selbst aus dem Nutzungsverhalten abgeleitet hat, etwa ein internes Bonitäts-Scoring.
Format der Übertragung
Üblich sind maschinenlesbare Formate wie CSV oder JSON. Eine reine PDF-Datei zum Ausdrucken erfüllt die Anforderung an ein strukturiertes, maschinenlesbares Format in der Regel nicht, auch wenn sie für die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ausreichen kann.
Abgrenzung zum Auskunftsrecht
Anders als das Auskunftsrecht, das eine reine Übersicht liefert, zielt die Datenübertragbarkeit darauf ab, einen Anbieterwechsel zu erleichtern, etwa den Umzug von einem Onlineshop-Konto zu einem anderen Anbieter, ohne alle Angaben erneut eintippen zu müssen.
Direkte Übermittlung zwischen zwei Verantwortlichen
Art. 20 Abs. 2 DSGVO sieht sogar vor, dass die betroffene Person verlangen kann, ihre Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen übermitteln zu lassen, soweit dies technisch machbar ist. In der Praxis setzt das eine gewisse technische Kompatibilität zwischen beiden Systemen voraus, weshalb dieser direkte Weg seltener genutzt wird als die einfache Bereitstellung einer Exportdatei an die betroffene Person selbst.
Praxisbeispiel
Ein Nutzer eines Online-Buchhaltungstools möchte zu einem anderen Anbieter wechseln und verlangt einen Export seiner erfassten Belege und Kontakte. Der bisherige Anbieter stellt eine CSV-Datei mit allen selbst eingegebenen Datensätzen bereit, nicht aber interne Auswertungen, die das Tool zusätzlich automatisch berechnet hat.
Grenzen des Rechts
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht uneingeschränkt: Es darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen, etwa wenn in den übertragbaren Daten auch personenbezogene Angaben Dritter enthalten sind. Ein Verantwortlicher muss solche Fälle im Einzelfall prüfen, bevor er eine vollständige Datenübertragung vornimmt.
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