Rechte & Verfahren 2 Min. Lesezeit

Aufsichtsbehörde

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Rechtsgrundlage Art. 51, 77 DSGVO
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Was Staatliche Kontroll- und Beschwerdestelle
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Kosten Beschwerde für Betroffene kostenlos
Lesehilfe:

Eine Aufsichtsbehörde ist die staatliche Stelle, die in einem EU-Mitgliedstaat die Einhaltung der DSGVO überwacht, Beschwerden von betroffenen Personen bearbeitet und Verstöße mit Bußgeldern sanktionieren kann. In Deutschland ist die Zuständigkeit auf die Bundesländer verteilt, jedes Bundesland hat eine eigene Landesdatenschutzbehörde.

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Aufgabe Beispiel
Beschwerden bearbeiten Prüft Meldungen betroffener Personen zu vermuteten Verstößen
Untersuchungen durchführen Kann Auskünfte verlangen und Prüfungen vor Ort vornehmen
Sanktionen verhängen Verwarnung, Anordnung oder Bußgeld nach Art. 83 DSGVO
Beratung anbieten Informiert Verantwortliche über ihre Pflichten

Wann wenden sich Besucher an eine Aufsichtsbehörde?

Bekommt eine betroffene Person auf eine Auskunftsanfrage keine oder eine unzureichende Antwort, oder vermutet sie eine unrechtmäßige Verarbeitung, kann sie sich jederzeit kostenlos mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, unabhängig von anderen rechtlichen Schritten.

Zuständigkeit bestimmen

In der Regel ist die Behörde am Sitz des Verantwortlichen zuständig. Betroffene können sich aber auch an die Behörde ihres eigenen Wohnorts wenden, die den Fall dann an die zuständige Stelle weiterleitet.

In der Datenschutzerklärung erwähnen

Jede Datenschutzerklärung sollte auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde hinweisen, meist im Abschnitt zu den Rechten der betroffenen Person. Ein konkreter Name muss nicht zwingend genannt werden, ein Verweis auf das Recht selbst genügt.

Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden

Ist ein Verantwortlicher in mehreren EU-Ländern tätig, arbeiten die zuständigen Aufsichtsbehörden nach dem sogenannten One-Stop-Shop-Prinzip zusammen: Eine federführende Behörde koordiniert den Fall mit den übrigen betroffenen Behörden, damit ein grenzüberschreitender Verstoß nicht in jedem Land einzeln geprüft werden muss.

Kein Ersatz für gerichtlichen Rechtsschutz

Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde schließt den Weg vor Gericht nicht aus. Betroffene Personen können beide Wege parallel oder nacheinander nutzen, je nachdem, welches Ergebnis sie anstreben.

Auch Website-Betreiber selbst können sich mit allgemeinen Fragen an ihre Aufsichtsbehörde wenden, etwa zur Einordnung einer neuen Verarbeitung, viele Landesbehörden bieten dafür eine eigene Beratungsstelle an.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu aufsichtsbehörde

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Muss ich mich als Betreiber zuerst kontaktieren lassen, bevor jemand sich beschwert?
Nein, eine betroffene Person kann sich direkt und ohne vorherigen Kontakt mit dem Verantwortlichen an eine Aufsichtsbehörde wenden.
Kann eine Aufsichtsbehörde auch kleine Webseiten prüfen?
Ja, die Zuständigkeit hängt nicht von der Größe der Webseite ab, auch private Blogs oder kleine Shops können geprüft werden.