Die meisten Fehler in Datenschutzerklärungen entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Erklärung einmal erstellt und danach nie wieder angefasst wurde. Diese fünf Fehler sehen wir am häufigsten.
1. Erwähnte Tools, die längst nicht mehr genutzt werden
Ein Analyse-Tool wurde vor Jahren abgeschaltet, steht aber immer noch in der Erklärung. Das wirkt nicht nur unprofessionell, sondern ist auch faktisch falsch. Prüfe regelmäßig, welche Werkzeuge tatsächlich laufen.
2. Genutzte Tools, die gar nicht erwähnt werden
Der umgekehrte Fall: Ein neues Buchungstool oder ein Live-Chat wurde eingeführt, die Erklärung aber nicht ergänzt. Genau das ist ein häufiger Abmahngrund, weil Besucher nicht über eine tatsächlich stattfindende Verarbeitung informiert werden.
3. Zu vage Formulierungen
“Wir arbeiten mit verschiedenen Dienstleistern zusammen” sagt Besuchern wenig. Nenne konkrete Anbieter beim Namen, damit die Information tatsächlich einen Wert hat.
4. Fehlende Rechtsgrundlage
Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Fehlt diese Angabe, ist die Erklärung formal unvollständig, auch wenn inhaltlich alles andere stimmt.
5. Cookie-Banner und Erklärung passen nicht zusammen
Ein Banner bietet Marketing-Cookies an, die Erklärung erwähnt sie aber gar nicht, oder umgekehrt. Beide Texte sollten dieselben Kategorien und Anbieter beschreiben.