Cookies & Tracking 2 Min. Lesezeit

Tracking

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Rechtsgrundlage § 25 TTDSG, Art. 6 DSGVO
📊
Was Verfolgen des Nutzerverhaltens über Zeit oder Seiten
Einwilligung? Ja, bei nicht notwendigem Tracking
Lesehilfe:

Tracking bezeichnet das Verfolgen des Verhaltens eines Nutzers über mehrere Seitenaufrufe oder sogar über verschiedene Webseiten hinweg. Es dient meist der Reichweitenmessung, der Personalisierung von Inhalten oder gezielter Werbung, und ist datenschutzrechtlich strenger geregelt als eine einfache Besucherzählung.

Wie Tracking technisch funktioniert

Methode Beschreibung
Cookie-basiertes Tracking Wiedererkennung über eine im Cookie gespeicherte ID
Fingerprinting Wiedererkennung über eine Kombination technischer Merkmale, ohne Cookie
Server-seitiges Tracking Erfassung und Auswertung direkt auf dem eigenen Server

Einwilligung und Transparenz

Geht Tracking über technisch notwendige Zwecke hinaus, ist eine vorherige Einwilligung erforderlich, unabhängig von der eingesetzten Technik. Die Datenschutzerklärung muss zusätzlich erklären, welche Anbieter das Tracking durchführen und zu welchem Zweck.

Tracking auf Affiliate- und Vergleichsseiten

Bei Affiliate-Links wird häufig ein Tracking-Cookie gesetzt, um eine spätere Bestellung der ursprünglichen Empfehlung zuordnen zu können. Auch dieses Tracking fällt unter die Einwilligungspflicht, sobald es über rein technische Notwendigkeit hinausgeht.

Praxisbeispiel: Reichweitenmessung ohne Tracking

Ein Blog nutzt ein datenschutzfreundlich konfiguriertes Statistik-Tool, das IP-Adressen kürzt, keine Cookies setzt und keine Profile über mehrere Besuche hinweg bildet. Diese Auswertung zählt nicht als Tracking im engeren Sinn und kann sich meist auf ein berechtigtes Interesse stützen. Sobald dasselbe Tool aber Besucher über mehrere Sitzungen wiedererkennt, wird daraus echtes Tracking mit Einwilligungspflicht.

Tracking über mehrere Geräte hinweg

Manche Anbieter versuchen, dieselbe Person auf Smartphone, Tablet und Desktop wiederzuerkennen, um ein vollständigeres Nutzungsprofil zu erstellen. Dieses geräteübergreifende Tracking ist besonders eingriffsintensiv und braucht in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung, selbst wenn die einzelnen technischen Schritte für sich genommen unauffällig wirken.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu tracking

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Ist Tracking dasselbe wie ein Cookie?
Nein, Cookies sind eine Technik, mit der Tracking oft umgesetzt wird. Tracking kann aber auch über andere Methoden erfolgen, etwa Fingerprinting.
Muss ich Tracking-Tools in der Datenschutzerklärung namentlich nennen?
Ja, nenne den konkreten Anbieter und den Zweck, damit Besucher nachvollziehen können, wer ihr Verhalten erfasst.